Jahr | Entlastungsbetrag (monatlich) | Nutzen Sie bitte bis! | Verfällt ab |
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2018 | 125 € | 30.06.2019 | 01.07.2019 |
Wird der Betrag von 125 € im Monat nicht aufgebraucht, verfällt er nicht, sondern wird in den Folgemonat übertragen. Ist am Jahresende ein Guthaben vorhanden, kann dies in das neue Jahr übernommen werden.
Allerdings sollte dieses Kapital bis zum 30. Juni aufgebraucht werden, sonst verfällt es. In diesem Fall ist es ratsam bei Abrechnungen zu vermerken, dass die Entlastungsleistungen im ersten Halbjahr aus diesem Guthaben genommen werden sollen.