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24h Pflege und Seniorenbetreuung

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Ob und welchen Pflegegrad man erhält, hängt vom Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK, bei Privatversicherten MEDICPROOF) ab. Deshalb sollte man sich auf den Besuch des Gutachters gut vorbereiten. Bereits bei der Antragsstellung ist es ratsam zu überlegen, welche Leistungen man sich wünscht. Neben der Beantragung des Pflegegeldes kann man auch Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen beantragen. Nachdem der Antrag gestellt wurde, kommt der Gutachter ins Haus. Wichtig ist, dass alle Pflegepersonen anwesend sind. Lassen sie die pflegebedürftige Person nicht allein mit dem Gutachter. Sinnvoll ist es, ca. zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch zu führen, wo sie alle pflegerischen Tätigkeiten genau aufführen. Auch sollten ärztliche Befunde und Bescheinigungen nicht fehlen. Ansonsten sollte der Gutachter den Pflegebedürftigen in einer normalen Alltagssituation vorfinden, das heißt sich nicht besser präsentieren, als man es in Wirklichkeit ist.

Oft werden Anträge zu Unrecht abgewiesen – man schätzt, jeder dritte Antrag wird zunächst abgelehnt. Das liegt oftmals daran, dass Arztberichte fehlen, kein korrekt geführtes Pflegetagebuch vorliegt oder dass es dem Pflegebedürftigen es an diesem Tag gut ging, als der Gutachter zu Besuch war.
Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird, muss man dies nicht widerspruchslos hinnehmen. Sie können innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Dies muss vom Pflegebedürftigen selbst oder von seinem gesetzlichen Vertreter geschehen.
Wichtig ist, den Ablehnungsbescheid und das Gutachten genau zu prüfen. Falls das Gutachten nicht vorliegt, dann unbedingt anfordern. Ein gut begründeter Widerspruch erhöht ihre Chancen.
Die Pflegekasse prüft dann den Widerspruch und genehmigt dann einen höheren Pflegegrad oder veranlasst eine erneute Begutachtung.
Sollte dann der Pflegegrad auch nach dem Zweitgutachten abgelehnt werden, kann man den Widerspruch weiter aufrecht erhalten. Er geht dann in den Widerspruchsausschuss. Sollte dieser den Widerspruch auch abweisen, kann man innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen

Keiner kann pausenlos Pflegeleistungen erbringen. Es ist wichtig, sich eine Auszeit zu gönnen, um sich zu erholen und wieder Kraft zu schöpfen.
Wer eine stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, muss auch keine Reduzierung des Pflegegeldes und auch keine Anrechnung auf die Gesamtleistungsdauer von 42 Tagen befürchten. Die Anrechnung erfolgt nur auf den maximal möglichen Leistungsbetrag. Entscheidend ist nicht die genutzte Ersatzpflege, sondern der tatsächliche Verhinderungszeitraum des Pflegenden.


Wichtig: Zwar fragen viele Pflegeversicherungen nach den Gründen, aber niemand ist verpflichtet sie anzugeben.

Egal ob gesetzlich Versicherte ein Hörgerät, Medikamente oder einen Rollator kaufen, sie müssen immer mehr aus eigener Tasche bezahlen. In den letzten zwei Jahren sind die Zuzahlungen um fast 9% gestiegen. Sehr stark war der Anstieg bei Heil- und Hilfsmitteln mit 18,4%. Besonders Menschen mit geringen Einkommen oder chronisch Kranke trifft diese Entwicklungen hart. Oft werden wichtige Anschaffungen wie ein Zahnersatz oder ein Hörgerät verschoben oder es wird ganz darauf verzichtet.

Wer heute im Internet ein Hilfsmittel sucht, erhält die verschiedensten Angebote zu unterschiedlichen Preisen. Aber wie stellt man fest, ob es sich um geprüfte Qualitätsware handelt oder um Billigprodukte? Um sicher zu gehen, hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf seiner Internetseite ein Verzeichnis von Hilfs- und Pflegemittel erstellt. Wer über keinen Internetzugang verfügt, kann sich auch bei seiner Krankenkasse oder Hausarzt über die Bewertung informieren. Produkte die individuell angepasst werden müssen, sollten ohnehin beim Fachhändler gekauft werden. Andere Produkte, wie zum Beispiel das Fieberthermometer oder der Blutdruckmesser kann man auch über das Internet bestellen.

Wenn Sie beim Finanzamt als Rentner eine Steuererklärung einreichen, können Sie bares Geld sparen. Wer im Jahr 2018 in Rente geht, muss schon 78% seiner Rente versteuern. Der zu versteuernde Rentenanteil steigt mit jedem späteren Renteneintrittsjahr. Eine Steuererklärung müssen in Deutschland fast fünf Millionen Senioren abgeben. Das ist ein Viertel aller Rentner.

Steuertipps für Rentnerinnen und Rentner / Absetzbare Aufwendungen:

  • Ambulante Pflege, Hausnotruf, Putzhilfe, alle Arbeitskosten von Handwerkern sofern diese Arbeiten für die Pflege notwendig waren, Dienstleistungen in einem Pflegeheim wie zum Beispiel Fußpflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
  • Alle außergewöhnlichen Belastungen. Dazu gehören die Kosten für ein Hörgerät, die Brille, der Rollator, der Zahnersatz, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Zahlungen an den Heilpraktiker, Zuzahlungen bei der Physiotherapie oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können bei der Steuererklärung angegeben werden. Bei einer Behinderung von 25 bis 100 Prozent können Pauschbeträge zwischen 310,00 und 1.420,00 € geltend gemacht werden.
  • Sonderausgaben wie zum Beispiel Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall-, sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Parteibeiträge sowie Spenden können abgesetzt werden.
  • Werbungskosten wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren und Mitgliedsbeiträge bei einem Lohnsteuerhilfeverein können abgesetzt werden.

Die Masche der Betrüger ist oft dieselbe: Jemand ruft an und gibt sich als Polizeibeamter aus und bittet um Ihre Mithilfe um eine Straftat aufzuklären. Er gibt vor, bei einem Festgenommenen Ihre Daten gefunden zu haben und versucht dann Informationen, wie Bankdaten, Vermögensverhältnisse, Schmuck und vorhandene Wertgegenstände von Ihnen zu bekommen. Oder es wird behauptet, ein Einbruch in ihre Wohnung stehe bevor. In allen Fällen fordern die Betrüger die Opfer auf, ihre Wertgegenstände und Bargeld an „Kollegen“ zu übergeben Oftmals rufen die Betrüger unter der Nummer 110 an, um den Anschein der Echtheit ihres Anrufs vorzutäuschen.

So können Sie sich schützen:

Echte Polizisten fordern Sie niemals auf ihnen ihre Wertsachen oder das Bargeld zu übergeben
Die Polizei ruft nie unter der Nummer 110 bei ihnen an
Informieren Sie unverzüglich die nächste Polizeidienststelle über den Anruf
Lassen Sie sich nie unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf.

Unverhofft kommt oft und schon ist man entscheidungs- und handlungsunfähig, etwa durch einen Unfall oder einer Erkrankung. Oft sind dann die Angehörigen der Meinung, dass sie dann die Entscheidungen treffen dürfen – das ist ein Irrtum! In Deutschland dürfen nur Eltern ihre minderjährige Kinder rechtlich vertreten. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, dann wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Bis das Gericht entscheidet können Wochen vergehen. Um dies zu vermeiden sollte man eine Vorsorgevollmacht erteilen, aber nur an Menschen, denen man vertraut. Sie können diese Vollmacht selbst schriftlich verfassen, mit der Schreibmaschine schreiben oder von einer anderen Person schreiben lassen. Sie können auch Vordruckmuster verwenden. Aber vergessen Sie in keinem Fall den Ort, das Datum und Ihre vollständige Unterschrift!

Laut einer Umfrage betreut eine Fachkraft im Krankenhaus 23 Patienten täglich, im Seniorenheim sind es sogar 28. Um einen Kollaps in der Pflege zu verhindern – in 15 Jahren wird jeder dritte Deutsche davon betroffen sein – sucht man nach Alternativen. Bereits jetzt gibt es Pflegeroboter, die Dienste wie einen Notruf absetzen oder Medikamente reichen, aber wie wird die Zukunft aussehen? Kann ein Roboter überhaupt einen Menschen ersetzen. Hier gehen die Expertenmeinungen auseinander. Der Roboter kann zwar dem Pflegebedürftigen die Medikamente reichen, aber er kann nicht überwachen, ob er sie nimmt. Kann der Roboter – wie 2015 in Japan geschehen – einen Menschen verletzen oder ist er harmlos? Hier steckt die Entwicklung noch in den Kinderschuhen. Die Zukunft wird zeigen, ob sich dieses Modell durchsetzen wird oder ob der Roboter nur eine hilfreiche Ergänzung zum Menschen ist.

Pflegende Angehörige können notfalls den Pflegebedürftigen in einer Reha Klinik mitnehmen. Dies wird einfacher als bisher sein. Taxifahrten zum Arzt für Patienten ab Pflegegrad 3 und für behinderte Menschen werden jetzt erleichtert. Sie gelten als genehmigt, wenn der Arzt sie verordnet hat.

Der gesetzliche Lohn und der Mindestlohn in der Altenpflege steigen.

siegel pflegehilfe

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