Wenn Sie beim Finanzamt als Rentner eine Steuererklärung einreichen, können Sie bares Geld sparen. Wer im Jahr 2018 in Rente geht, muss schon 78% seiner Rente versteuern. Der zu versteuernde Rentenanteil steigt mit jedem späteren Renteneintrittsjahr. Eine Steuererklärung müssen in Deutschland fast fünf Millionen Senioren abgeben. Das ist ein Viertel aller Rentner.
Steuertipps für Rentnerinnen und Rentner / Absetzbare Aufwendungen:
- Ambulante Pflege, Hausnotruf, Putzhilfe, alle Arbeitskosten von Handwerkern sofern diese Arbeiten für die Pflege notwendig waren, Dienstleistungen in einem Pflegeheim wie zum Beispiel Fußpflege können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden.
- Alle außergewöhnlichen Belastungen. Dazu gehören die Kosten für ein Hörgerät, die Brille, der Rollator, der Zahnersatz, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Zahlungen an den Heilpraktiker, Zuzahlungen bei der Physiotherapie oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, welche von der Krankenkasse nicht übernommen werden, können bei der Steuererklärung angegeben werden. Bei einer Behinderung von 25 bis 100 Prozent können Pauschbeträge zwischen 310,00 und 1.420,00 € geltend gemacht werden.
- Sonderausgaben wie zum Beispiel Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall-, sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kirchensteuer, Parteibeiträge sowie Spenden können abgesetzt werden.
- Werbungskosten wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren und Mitgliedsbeiträge bei einem Lohnsteuerhilfeverein können abgesetzt werden.