Ob und welchen Pflegegrad man erhält, hängt vom Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK, bei Privatversicherten MEDICPROOF) ab. Deshalb sollte man sich auf den Besuch des Gutachters gut vorbereiten. Bereits bei der Antragsstellung ist es ratsam zu überlegen, welche Leistungen man sich wünscht. Neben der Beantragung des Pflegegeldes kann man auch Pflegesachleistungen oder eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen beantragen. Nachdem der Antrag gestellt wurde, kommt der Gutachter ins Haus. Wichtig ist, dass alle Pflegepersonen anwesend sind. Lassen sie die pflegebedürftige Person nicht allein mit dem Gutachter. Sinnvoll ist es, ca. zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch zu führen, wo sie alle pflegerischen Tätigkeiten genau aufführen. Auch sollten ärztliche Befunde und Bescheinigungen nicht fehlen. Ansonsten sollte der Gutachter den Pflegebedürftigen in einer normalen Alltagssituation vorfinden, das heißt sich nicht besser präsentieren, als man es in Wirklichkeit ist.