Unverhofft kommt oft und schon ist man entscheidungs- und handlungsunfähig, etwa durch einen Unfall oder einer Erkrankung. Oft sind dann die Angehörigen der Meinung, dass sie dann die Entscheidungen treffen dürfen – das ist ein Irrtum! In Deutschland dürfen nur Eltern ihre minderjährige Kinder rechtlich vertreten. Gibt es keine Vorsorgevollmacht, dann wird ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt. Bis das Gericht entscheidet können Wochen vergehen. Um dies zu vermeiden sollte man eine Vorsorgevollmacht erteilen, aber nur an Menschen, denen man vertraut. Sie können diese Vollmacht selbst schriftlich verfassen, mit der Schreibmaschine schreiben oder von einer anderen Person schreiben lassen. Sie können auch Vordruckmuster verwenden. Aber vergessen Sie in keinem Fall den Ort, das Datum und Ihre vollständige Unterschrift!