Keiner kann pausenlos Pflegeleistungen erbringen. Es ist wichtig, sich eine Auszeit zu gönnen, um sich zu erholen und wieder Kraft zu schöpfen.
Wer eine stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nimmt, muss auch keine Reduzierung des Pflegegeldes und auch keine Anrechnung auf die Gesamtleistungsdauer von 42 Tagen befürchten. Die Anrechnung erfolgt nur auf den maximal möglichen Leistungsbetrag. Entscheidend ist nicht die genutzte Ersatzpflege, sondern der tatsächliche Verhinderungszeitraum des Pflegenden.
Wichtig: Zwar fragen viele Pflegeversicherungen nach den Gründen, aber niemand ist verpflichtet sie anzugeben.