Oft werden Anträge zu Unrecht abgewiesen – man schätzt, jeder dritte Antrag wird zunächst abgelehnt. Das liegt oftmals daran, dass Arztberichte fehlen, kein korrekt geführtes Pflegetagebuch vorliegt oder dass es dem Pflegebedürftigen es an diesem Tag gut ging, als der Gutachter zu Besuch war.
Wenn der Pflegegrad abgelehnt wird, muss man dies nicht widerspruchslos hinnehmen. Sie können innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Dies muss vom Pflegebedürftigen selbst oder von seinem gesetzlichen Vertreter geschehen.
Wichtig ist, den Ablehnungsbescheid und das Gutachten genau zu prüfen. Falls das Gutachten nicht vorliegt, dann unbedingt anfordern. Ein gut begründeter Widerspruch erhöht ihre Chancen.
Die Pflegekasse prüft dann den Widerspruch und genehmigt dann einen höheren Pflegegrad oder veranlasst eine erneute Begutachtung.
Sollte dann der Pflegegrad auch nach dem Zweitgutachten abgelehnt werden, kann man den Widerspruch weiter aufrecht erhalten. Er geht dann in den Widerspruchsausschuss. Sollte dieser den Widerspruch auch abweisen, kann man innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen
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Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wird
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