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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Heimbewohner, ihre Einrichtung schneller wechseln dürfen, ohne zusätzliche Kosten befürchten zu müssen. Sie können von heute auf morgen in ein neues Pflegeheim umziehen. Dies gilt auch bei einem Wechsel vor Ablauf der Kündigungsfrist.
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Immer mehr Menschen werden zu Hause gepflegt. Oft muss auch der Wohnraum an spezifische persönliche Bedürfnisse angepasst werden. Für seniorengerechte Baumaßnahmen, zum Beispiel im Bad, bei Bett oder Einbau eines Treppenlifts, gibt es von der Pflegekasse Zuschüsse. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse bzw. mit einem Senioren-Stützpunkt in Ihrer Nähe.
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Viele pflegebedürftige Menschen haben einen innigen Wunsch – in den eigenen vier Wänden betreut zu werden. Pflege Nah macht dies möglich und bietet eine gute Alternative zum Pflege- und Altenheim.
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Jahr | Entlastungsbetrag (monatlich) | Nutzen Sie bitte bis! | Verfällt ab |
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2018 | 125 € | 30.06.2019 | 01.07.2019 |
Wird der Betrag von 125 € im Monat nicht aufgebraucht, verfällt er nicht, sondern wird in den Folgemonat übertragen. Ist am Jahresende ein Guthaben vorhanden, kann dies in das neue Jahr übernommen werden.
Allerdings sollte dieses Kapital bis zum 30. Juni aufgebraucht werden, sonst verfällt es. In diesem Fall ist es ratsam bei Abrechnungen zu vermerken, dass die Entlastungsleistungen im ersten Halbjahr aus diesem Guthaben genommen werden sollen.
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Pflegebedürftige haben oft einen zu niedrigen Pflegegrad (früher Pflegestufe) ohne es zu wissen. Fortschreitende Demenz, chronische Krankheiten oder neue Erkrankungen erhöhen den Pflegeaufwand. Hier ist es sinnvoll, einen höheren Pflegegrad zu beantragen. Es genügt ein formloser Brief mit der Bitte um Höherstufung an die Pflegekasse.